Hintergrund und Ziele Zur zukünftigen Aufrechterhaltung der vollständigen aufsichtsrechtlichen Meldefähigkeit der Bank sind die auf europäischer Gesetzgebungsebene im Rahmen der CRD IV und CRR I in den Grundlagen nunmehr verabschiedeten Anforderungen zu den neuen aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen LCR & NSFR bis Ende 2014 zwingend in einer stabilen, dauerhafte technische Meldewesenlösung umzusetzen.
Der Gesetzgeber verlangt von den Instituten eine offizielle Zulieferung der Liquiditätskennzahlen mittels neuer Meldebögen unmittelbar im Anschluss an die Beobachtungsphase ab voraussichtlich Anfang 2015. Aufgrund der absehbaren Komplexität bei der Umsetzung der Kennzahlen im technischen Meldewesen ist in der Bank eine Vorstudie zu diesem Thema notwendig.